Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) regelt die Qualitätssicherung in der Heilkunde. Diese Richtlinien sind für die Laboratorien ab dem 1. April 2010 bindend.
Das Institut für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Transfusionsmedizin erfüllt sämtliche Anforderungen dieser Richtlinien. Die Einhaltung der Richtlinien wird von der Behörde für Soziales, Familie und Verbraucherschutz (Abt. Verbraucherschutz) überwacht.
Darüber hinaus nimmt das Labor mehrfach jährlich an externen Qualitätssicherungen (Ringversuchen) erfolgreich teil.