Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung in der Radiologie hat u. a. zum Ziel, eine optimale Bild- und Befundqualität mit einer minimalen Strahlenexposition zu erreichen. Die Durchführung der Qualitätssicherung ist durch die Röntgenverordnung vorgeschrieben. Hierzu gehören neben den monatlichen Kontrollen der Aufnahme- und Befundungssysteme (Konstanzprüfung) weitere interne und externe qualitätssichernde Maßnahmen wie das Erstellen von SOP's (Standardisierte Arbeitsanweisungen).
Weitere qualitätssichernde Maßnahmen
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und Zertifizierungen werden weitere freiwillige diesbezügliche Maßnahmen durchgeführt:
- Teilnahme an curriculären Qualitätszirkeln
- Evaluierung bestimmter interventioneller Verfahren durch die EQS (Externe Qualitätssicherung Hamburg) und die DeGIR (ADeutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie) der DRG (Deutsche Röntgengesellschaft)
- Regelmäßige in- und externe Fortbildungen aller Mitarbeiter der Radiologie