Außerdem trägt die Pflegedirektorin die Verantwortung für die praktische Ausbildung im Krankenhaus.
Diese umfasst:
- die Verantwortung für die praktische Ausbildung in den Pflegeberufen
- die Auswahl der geeigneten Stationen und Funktionsdienste für die Ausbildung
- die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Schule, Krankenhaus und Praxisanleitern und Weiterbildungsstätten
- die Erteilung von fachbezogenem Unterricht in pflegerischen Ausbildungsstätten
- Betreuung der Praktikanten
- Betreuung der Medizinstudenten
- Betreuung der Sozialpraktikanten
- Betreuung der Schülerpraktikanten
Neben Können und Motivation der Mitarbeiter entscheidet die Organisation über die Qualität der pflegerischen Leistung. Dazu gehören:
- die Gestaltung der Aufbauorganisation
- die Gestaltung der Ablauforganisation
- der Personaleinsatzplan
- die Erstellung von Richtlinien zur Dienstplangestaltung und zur Urlaubsplanung
- die Planung und Einhaltung der Durchführung innerbetrieblicher Fortbildung
- die Überwachung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen
Zu den sonstigen Aufgaben der Pflegedirektorin gehören:
- die Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten oder anderen stationären Einrichtungen nach der Krankenhausbehandlung
- die Sicherstellung der Einhaltung abteilungsindividueller Hygienestandards
- die Teilnahme an Projekten zur Pflegeforschung
- die Umsetzung der abgesicherten Erkenntnisse der Pflegewissenschaft
- die Mitarbeit in Berufsverbänden
- die Mitwirkung an Qualitätsmanagementsystemen
- Krankenhauskommunikation und Patientenverwaltung über moderne Datenverarbeitungssysteme
Pflegeziele, pdf