Begleitpersonen

Bei Vorliegen einer medizinischen Begründung übernimmt die Krankenkasse des Patienten die Kosten der Unterbringung für eine Begleitperson. Dies betrifft:

  • Eltern von Kleinkindern bis 6 Jahre
  • Kinder, die noch gestillt werden müssen
  • Andere medizinische Gründe (z. B. schwere körperliche oder geistige Behinderung oder ausgeprägte Angstzustände des Patienten)

Ist die Aufnahme einer Begleitperson nicht medizinisch indiziert, so kann eine Begleitperson auf Selbstzahler-Basis mit aufgenommen werden. Dies betrifft z. B.:

  • Lebenspartner von werdenden Müttern

In diesem Fall ist ein Zuschlag in Höhe von 120,00 Euro (Wochenbettstation) oder 29,00 Euro auf der Kinderstation je Berechnungstag (Nacht) zu entrichten. 

Der Wahlleistungsvertrag ist in der Patientenaufnahme auszufüllen und eine Vorauszahlung in der Verwaltung zu entrichten. 

Wenn Sie im Rahmen einer Entbindung eines unserer Familienzimmer (Daddy In) nutzen möchten, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten unserer Geburtshilfe.

Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte sowie Ihren Personalausweis mit.

Begleitpersonen

Bei Vorliegen einer medizinischen Begründung übernimmt die Krankenkasse des Patienten die Kosten der Unterbringung für eine Begleitperson.