Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Verantwortung endet für uns nicht an der Kliniktür. Das Lieferkettengesetz verpflichtet auch uns seit 2024 zur Einhaltung und Kontrolle ethischer Standards in der Lieferkette. Wir gehen diesen Weg mit.

Wir schauen hin – entlang der gesamten Lieferkette

Mit Beginn des Jahres 2024 sind Unternehmen in Deutschland mit einer Belegschaft von 2.000 oder mehr Personen aufgrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verpflichtet, entlang ihrer Lieferketten auf Menschenrechte und Umweltstandards zu achten und ein dazugehöriges Beschwerdemanagementsystem zu implementieren.

Im Marienkrankenhaus verpflichten wir uns ausdrücklich zur Einhaltung dieser Pflichten und fördern sie aktiv.